Der Erlangung des Vereinszweckes dienen folgende ideelle Mittel:
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Organe des Vereines sind
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Zusendungen, Ausfertigungen, Erklärungen und Bekanntmachungen müssen vom ersten Vorsitzenden unterfertigt sein. Die Einladungen, Mahnungen etc. an Mitglieder erfolgen durch direkte schriftliche Verständigung oder durch Email an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Mitglieds. Werden Fristen in Lauf gesetzt, zählen sie nach Ablauf des Tages der Aussendung. Für die Rechtzeitigkeit der Abgabe einer Erklärung eines Mitgliedes gilt der Tag der Aufgabe bei der österreichischen Post.